Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit allen unseren Abnehmern. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beziehen sich auf die dort angegebene Liefermenge. Bei einer Minderabnahme sind wir an die Preise aus dem Angebot nicht gebunden.

Die Angebotspreise gelten nur für die sich aus dem Angebot ergebende Lieferzeit, ansonsten bis zu drei Monaten ausgehend vom Angebotszeitpunkt.

Bei Preiserhöhungen von Grundstoffen von mehr als 10 % sind wir berechtigt, den angebotenen Preis entsprechend anzuheben.

3. Lieferung
Erfüllungsort für die Lieferung ist Sprendlingen. Mit der Beladung der gekauften Ware in Sprendlingen ist die Lieferungspflicht erledigt. Mit Beendigung der Ladung erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, das gilt auch für Teillieferungen. Angegebene Lieferfristen sind im Hinblick auf den Einsatz von Fremdspeditionen für uns unverbindlich.

Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung schriftlich festgelegt worden sind.

4. Sachmängel
Im Falle der berechtigten und von uns anerkannten Mängel steht uns ein Nachbesserungsrecht zu, gegebenenfalls neu zu liefern, sofern die Ursachen des Mangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagen. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unserer Lieferung unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach dem Einbau durch den Auftragnehmer nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden.

Mängel, die nach Gefahrübergang durch Dritte verursacht werden, berechtigen uns zur Nachlieferung.

Bei nicht vereinbarten Änderungen unserer Produkte nach Gefahrübergang übernehmen wir keine Haftung.

5. Beratung
Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen, und entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.

Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmungen nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

6. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
Soweit die Lieferung unmöglich ist und wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch des Kunden beschränkt sich auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann.

Sofern unvorhergesehene Ereignisse den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst.

7. Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Sprendlingen und zwar einschließlich
– Fracht (falls „Frachtfrei“ sich aus der Auftragsbestätigung ergibt)
– Verpackung
– zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
soweit nichts Besonderes vereinbart ist.

Ladehölzer, Paletten, Transportanker und sonstige Verladematerialien werden berechnet. Diese werden dem Abnehmer wieder gutgeschrieben wenn er sie innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung unbeschädigt und frachtfrei in unserem Auslieferungslager zurückgibt.

Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens zahlbar. Restkaufpreis nach Lieferung der Ware wird zur Zahlung fällig innerhalb von 10 Tagen nach Versand. Danach tritt Zahlungsverzug ein.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen beziehungsweise Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Verrechnung von Geldeingängen
Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen.

9. Sicherungsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist.

Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiter veräußern. Im Falle der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren bzw. der Veräußerung tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegen den Abnehmer unserer Ware unwiderruflich ab. Auf Anforderung ist der Kunde verpflichtet die Anschrift des Abnehmers uns innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Im Falle der Bearbeitung oder Verarbeitung der unter Vorbehalt gelieferten Ware durch den Kunden steht uns das Eigentum gemäß dem §§ 947, 950 BGB an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung (§ 948 BGB) zu.
Die Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehenden neuen Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder der uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen der Kunden insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Unser Geschäftssitz (Sprendlingen/Rheinhessen) ist Erfüllungsort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vereinbaren diese Mainz als Gerichtsstand.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.